Die fristlose Kündigung darf nur aus wichtigen Gründen erfolgen und wenn für den Erklärenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.
Die fristlose Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber also auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden, und zwar dann, wenn für den Betreffenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber geht es meistens um das Verhalten des Arbeitnehmers.
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Bei der fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers sind die Ursachen bei unterbliebener Lohnzahlung oder mobbing am Arbeitsplatz zu suchen.
Ausgangslage
Nicht das Recht, aber die Praxis unterscheidet heute in:
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
Die folgenden Ausführungen behandelt ausschliesslich die Aspekte der fristlosen Auflösung von Arbeitsverhältnissen.