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Fristlose Kündigung

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Fristlose Kündigung und nichtvermögensrechtliche Aspekte

Rechtsgebiet:
Fristlose Kündigung
Stichworte:
fristlose Kündigung, Kündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fristlose Kündigung und Begründungspflicht

„Der Kündigende hat die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt“ (OR 335 Abs. 2).

Fristlose Kündigung und Arbeitszeugnis

» Informationen zum Arbeitszeugnis

Amoklauf-Gefahr

Eine fristlose Kündigung kann für den gekündigten Arbeitnehmer zu folgenschweren Reflexbeurteilungen führen:

  • Sinnlosigkeit des Lebens
  • Existenzängste
  • Suizid (als Schuldgefühle bewirkende Strafe für den Chef)
  • Amoklauf (als Macht- und Rachemittel, Mitnahme der andern, die sich gegen den Gekündigten verschworen haben sollen, in Tod)
  • uam.

Sind Anzeichen für eine Amoklauf-Gefahr vorhanden oder Drohungen ausgesprochen worden, empfiehlt es sich

  • ordentlich zu kündigen
    • Vorteile:
      • Verarbeitungsgelegenheit
      • keine sofortige Existenzgefährdung
    • Nachteile:
      • Heikle Phase verschiebt sich auf Austrittszeitpunkt (Schlüsselabgabe etc.)
      • Alternative: geschickte Kombination mit Freistellung
  • die zuständigen Polizeiorgane zu verständigen und mit diesen ggf. die einzelnen Vorgehensschritte bzw. sichernde Massnahmen abzusprechen.

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