Eine fristlose Kündigung erfordert
- die Abgabe der (empfangsbedürftigen) Kündigungserklärung;
- als ausdrücklichen oder konkludenten Erklärungsinhalt, dass das Arbeitsverhältnis als sofort aufgelöst gelte;
- ein unverzügliches Aussprechen
- das Vorhandensein eines wichtigen Grundes
- die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (OR 337).
Interesseschwerpunkte
Mit jeder fristlosen Entlassung verbunden sind die heiklen und ermessensbedürftigen Punkte:
- Berechtigt der Kündigungsgrund zur fristlosen Entlassen?
- Ist er wichtig?
- Ist er geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören?
- Erfolgte die fristlose Entlassung genügend schnell?
- Erfolgte der Widerspruch des Arbeitnehmers noch rechtzeitig?
Beide Parteien interessieren sodann die Folgen: